Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB`s )

 §1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

§2 Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an info@bukta-ferien.de oder rufen uns an.

Können wir Ihnen das gewünschte Feriendomizil in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung des gebuchten Ferienhauses sowie die Rechnung. Die Reservierung für das Ferienhaus ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.

 

§3 Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Der komplette Mietpreis, abzüglich der geleisteten Anzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, kürzer als 4 Wochen zu Mietbeginn, ist der komplette Mietpreis sofort fällig. Zu beachten ist, bei Zahlungen aus dem Ausland dürfen keine Transaktions- oder Transfergebühren in Abzug gebracht werden. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen vor Ort, keine EC und Kreditkarten bzw. Schecks.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung (siehe Stornierung)

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.

 

§4 An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Zwecks präziser Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns spätestens 2 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Haus ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein.

Da jeder Gast die gleichen Sauberkeits- und Hygienestandards vorfinden soll, übernehmen wir die Endreinigung und stellen diese mit 75 Euro in Rechnung. Die Endreinigung entbindet den Mieter nicht, dass Haus nicht sauber zu verlassen. Die Endreinigung beinhaltet eine Desinfizierung und Wiederherstellung nach Sauberkeits- und Hygienestandard.

Die An- und Abreisezeiten sind nach vorheriger Absprache veränderbar.

 

§5 Ferienhaus

Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar einschließlich der angemieteten Boote im vollen Umfang. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

 

Ein Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln austauschen werden mit 150,00 Euro berechnet.

 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

Der Mieter ist bei Schäden, die die Höhe der Mietkaution übersteigen, in vollem Umfang haftbar. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, kann der Mieter dies bei seiner Haftpflichtversicherung einreichen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur

Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind

ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen

des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz

ausgeschlossen.

 

§6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienanlage aus Rücksicht von Nachmietern nicht erwünscht. 

 

§7 Aufenthalt

Das Ferienhaus darf nur von der in der Buchung aufgeführten maximalen Personenzahl belegt werden. Sollte das Haus von mehr Personen als die Maximalbelegung aufweist, ist dies mit dem Vermieter abzustimmen und es kann ein Mehrpreis erhoben werden.

Eine Untervermietung und Überlassung des Hauses an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen, ohne vorheriger Absprache und schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter weitergegeben werden.

Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung von Bukta-Ferien einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung.

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

§8 Reiserücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns

entstandenen Schadens verpflichtet:

bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 25% des vereinbarten Preises

bis zu 40 Tage vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Preises

bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises

bis zu   7 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises

ab 6 Tage bis Anreisetag oder Nichtantreten 100% des vereinbarten Preises

 

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge

werden verrechnet.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen und ist vom Mieter zu tragen.

 

§9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände wie z.B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Pandemien, Epidemien, geschlossener Grenzen, verkehrsbedingte Bedingungen, Aussetzung des Handels, Streiks, Aussperrung, bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

§10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter handelt im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

 

Haftung

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der

Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige

Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Sollten sich nach Abreise noch persönliche Gegenstände des Mieters befinden, ist der Vermieter nicht verpflichtet diese dem Mieter zukommen zu lassen und/oder aufzubewahren.

 

§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

 

(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in der Bukta Ferienanlage einen Internetzugang neueste Technik über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienanlage eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Der Nutzer handelt diesbezüglich eigenverantwortlich.

 

(2) Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.  Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangsdaten zu ändern, einzuschränken oder zu sperren.

 

(3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

(4). Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienanlage von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter der Ferienanlage auf diesen Umstand hin.

 

§12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

 

(1) Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Der Mieter verpflichtet sich andere Gäste und Nachbarn zu respektieren und Störungen auf ein Minimum zu reduzieren.

 

(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Hauses sind Fenster und Türen geschlossen zu halten.

 

(3) In dem Ferienhaus und den angemieteten Booten gilt ein absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter von seinem Nutzungsrecht als Vermieter Gebrauch machen und den Mietvertrag ohne Ansprüche mit sofortiger Wirkung kündigen. Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt. Zigarettenkippen müssen in einer feuerfesten, nicht brennbaren und mit Wasser gefüllten Vorrichtung entsorgt werden. Und dürfen nicht auf dem Grundstück entsorgt und/oder verteilt werden.

 

(4) Der Filettierplatz ist aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen stets sauber zu halten und so zu verlassen, wie er selbst vorgefunden werden möchte. Es steht genügend fließend Wasser und Reinigungsbürsten zur Verfügung, so dass Blut und Fischreste leicht zu entfernen sind. Ein Antrocknen von Blut und Fischresten MUSS ausgeschlossen werden. So verhindert man anschließend einen umfangreichen und zeitaufwendigen Reinigungsprozess. Fischreste sind in die dafür vorgesehenen Kisten/Eimer zu füllen und weit genug vom Ufer entfernt im Fjord zu entsorgen. Die tierischen Fjordbewohner kümmern sich um den Rest. Die Kisten/Eimer sind vom Mieter nach Gebrauch zu reinigen.

 

(5) Die Boote werden vollgetankt und in einem sauberen Zustand übergeben. Und wurden vor Übergabe auf ihren technischen Zustand hin überprüft. Der Mieter ist verpflichtet, sich über das richtige Mischungsverhältnis zu informieren und hat dafür Sorge zu tragen, die richtige Betankung einzuhalten. Es stehen ausreichend Ersatzkanister zur Verfügung. Bei Schäden am Boot ist unverzüglich der Vermieter zu unterrichten. Siehe §5. Das Boot ist vor Abreise vollgetankt und gereinigt dem Vermieter persönlich zu übergeben.

 

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden.

 

(7) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr in Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

§13 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Buchung.

 

§14 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

§ 15 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist die Gerichtstelle des Vermieters. zuständig.